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Neue Seminare & Veranstaltungen

Neuigkeiten:

18.08.2022

Wir möchten das schöne Wetter noch nutzen und mit euch mehr gemeinsamen Lebensraum entstehen lassen: Deshalb sind im bereits entstehenden Gemeinwohldorf Bärwalde und im Seminarhaus Wolfsgrün neue "Vision wird Tat"-Aktionen geplant!

16.08.2022

Das ARD Magazin "Fakt" hat einen fast 30-minütigen Bericht gedreht und uns u.a. beim Tag der offenen Tür besucht und Peter im Wolfsgrüner Schlösschen interviewt.

15.08.2022

Im Interview erfahrt ihr, wie Uwes spirituelle Reise verlief und wie er zum Gemeinwohlstaat geführt wurde.

09.08.2022

Unfassbar: David Ekwe-Ebobisse alias Mr. Raw wird doch tatsächlich als sogenannter "rechtsradikaler Reichsbürger" betitelt!

01.08.2022

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren. "Wir haben mal wieder Post von der BaFin erhalten!
Dabei wird uns tatsächlich nur 1 Woche Zeit gegeben, um uns zu den Tatsachen zu äußern. Die erfolglosen Versuche der BaFin, Peter unter Druck zusetzen, seht ihr im Video!

Die rechtliche Struktur des Königreiches Deutschland basiert auf den Prinzipien der universalen Schöpfungsordnung. Diese Prinzipien bilden die Leitlinien aller Artikel in der Verfassung des Königreiches Deutschland.

Es gibt neue Impressionen aus der letzten "Vision wird Tat"-Woche im Gemeinwohldorf Bärwalde. "Vision wird Tat" zeigt auf eine beeindruckende Weise, was wir alles bewegen können, wenn wir an einem Strang ziehen!

Völlig ohne erkennbaren Anlass ist unser Staatsangehöriger Sven letzte Woche tatsächlich auf dem Polizeirevier gelandet!

Erfahrt von Sven, wie man mit heiklen Situationen umgeht und wie uns Mut & Freundlichkeit immer weiterbringen!

Peter reagiert auf die Verhaftung von Querdenkengründer Michael Ballweg.

Es geht in großen Schritten voran: Unsere letzten Aktionen haben so große Fortschritte erzielt, dass inzwischen die ersten Dorfbewohner einziehen konnten. Ab jetzt wird das Schloss Bärwalde mit Leben gefüllt! Seht selbst und seit das nächste Mal dabei!

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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