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Königreich Deutschland führt Wechselkurs zum Euro ein!
22.12.2022
Das Gesetz tritt ab dem 02.02.2023 in Kraft.
Dieser Schritt war nötig, um die Entwertung (Inflation) der E-Mark und der Neuen Deutschen Mark zu verhindern und damit die Erhaltung der Kaufkraft aller Angehörigen und Zugehörigen zu ermöglichen.
Der neue Wechselkurs von 1 zu 1,1 gilt ab dem 02.02.2023. Bis zu dieser Frist kann weiterhin Euro in E-Mark im Verhältnis von 1 zu 1 getauscht werden. Danach ergibt ein Tausch von 100 € in E-Mark nicht mehr 100 E-Mark, sondern bereits nur noch 90,91 E-Mark.
Durch die voranschreitende Inflation des Euros wird der Wechselkurs voraussichtlich regelmäßig angepasst werden müssen.
Weitere Informationen zur Einführung des Wechselkurses werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
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