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Verfassungsänderung Königreich Deutschland
Die Verfassung des Königreiches Deutschland wurde am 20.10.2020 in folgenden Artikel geändert oder erweitert.
- Änderung: Artikel 78, Paragraph 3: Gesetzliche Währung, Finanzhoheit, Zins, Kreditgewährung, Währungsemissionskriterien
- Änderung: Artikel 49: Art. 49 Gleichberechtigung
- Erweiterung: Artikel 91, Paragraph 1: Begriff Deutscher, Aufnahme, Wiederaufnahme
Unten kannst du die Änderung und Erweiterung der Verfassung im Detail lesen.
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