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von Dima Wieler

Neues aus Deinem Gemeinwohlstaat!

Neues aus der Gerechtigkeitsabteilung!

13.09.2023

Unsere Gerechtigkeitsabteilung ist momentan mit vielen Verfahren gleichzeitig beschäftigt und freut sich mitzuteilen, dass es am 06.09.2023 einen Freispruch für unsere Staatsangehörige Kerstin Mauersberger beim Amtsgericht Berlin Tiergarten gab!

Kerstin wurde in Bezug auf die KRD-Identitätskarte der Urkundenfälschung beschuldigt. Wie wir alle wissen, ist das Unsinn!

Bisher hatten wir aber in diesen Fällen noch nie einen Freispruch gleich in der ersten Instanz. Wir erkennen: Das Gericht weigert sich zu prüfen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist und spricht somit lieber frei, bevor es die Tatsache genauer prüfen und bestätigen muss!

Für die bessere Nachvollziehbarkeit sehen wir davon ab, alles in Bezug auf den Vorgang zu veröffentlichen, und erläutern nur die wichtigsten Schritte:

1. 23.06.2023 - Vermeintlicher Strafbefehl
2. 08.07.2023 - Widerspruch / Rechtsmitteleinlegung
3. 10.07.2023 - Einspruch
4. 17.07.2023 - Ladung zum Gerichtstermin
5. 30.08.2023 - Einlassung
6. 06.09.2023 12:00 Uhr - Gerichtstermin mit Freispruch für Kerstin!

Zu den oben aufgelisteten Dokumenten und Schritten kommen noch die diverse Anlagen, Protokolle und natürlich auch die Kommunikation zwischen Kerstin, der Rechtsanwältin und uns. Mit ähnlichen und komplizierteren Fällen hat unsere Gerechtigkeitsabteilung täglich zu tun!

Wir haben bereits auch einige weitere Vorgänge in Bezug auf die KRD-Identitätskarte erfolgreich geführt. Die vollständigen Dokumente dazu findest Du im Rechtsbeistandspaket! Dieses eröffnet unseren Staatsangehörigen den Zugang zur rechtlichen Hilfe in solchen und ähnlichen Fällen.

In Bezug auf die KRD-Identitätskarte beinhaltet das Rechtsbeistandspaket die folgenden Verfahren aus den vergangenen Jahren:

- Christian Alber - Freispruch vom Landgericht Bayreuth (Jahr 2016)
- Mario Garro - Amtsgericht Günzburg, Aufhebung und Einstellung vom Landgericht Memmingen (Jahr 2021)
- Thomas Kolb - Amtsgericht Obernburg, Einlassung, Freispruch Landgericht Aschaffenburg (Jahr 2021)
- Andreas Wern - Staatsanwaltschaft Freiburg – Einstellung Ermittlungsverfahren (Jahr 2021)

Außerdem beinhaltet das Rechtsbeistandspaket noch viele weitere Dokumente in Bezug auf:

- Verfassungsrecht
- Kfz-Kennzeichen
- Einkommenssteuer
- Abmeldung im System BRD
u.v.m.

👉🏻 Rechtsbeistandspaket

Wenn Du als Rechtsanwalt, Jurist oder Richter die Vision des KRD in die Welt tragen möchtest, hast Du folgende Möglichkeiten dazu:

👉🏻 Bewerbung für die Gerechtigkeitsabteilung
👉🏻 Bewerbertage in Wolfsgrün


Es wird Zeit sich friedlich abzukehren!


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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  • Königreich Deutschland
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