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von Dima Wieler

Neues aus Deinem Gemeinwohlstaat!

Das Geldsystem der Zukunft

28.12.2023

Warum die E-Mark / Neue Deutsche Mark?
Im Königreich Deutschland entsteht eine euro-unabhängige Gemeinwohlwirtschaft mit eigener Währung und zinsfreiem Geldwesen, welche Wachstumszwang, Ausbeutung und Überwachung beenden.

Bisheriges Zinsgeldsystem
Geldschöpfung durch private Banken, bei denen gemeinwohlschädliche Profitinteressen im Vordergrund stehen

Zinsfreie Gemeinwohlwirtschaft
mit der E-Mark / Neue Deutsche Mark
Geldschöpfung durch die Königliche Reichsbank, nur für Gemeinwohlzwecke

  • Im Rahmen des KRD kannst Du:
  • ein Sparbuchkonto eröffnen
  • Euro in E-Mark umtauschen
  • Silbermünzen kaufen
  • Vorzugsgenussrechte erwerben


Näheres dazu erfährst Du hier:

Königliche Reichsbank
Gemeinwohlkasse (GK)

Oder direkt live bei unserem nächsten Systemausstiegs-Seminar vom 2. - 3.12. in Wittenberg!


  • Willst auch Du uns bei weiteren Investitionen zur Produktion von nachhaltigen, gesunden Lebensmitteln für das Gemeinwohl unterstützen, so hilft uns jede kleine und große Spende.
  • Möchtest Du direkt mit deiner Tatkraft an der Umsetzung der Lebensmittelautarkie mitwirken und hast fachliches Wissen im Bereich der Landwirtschaft, Feldwirtschaft oder Gartenbau? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
  • Möchtest Du selber Vorzugsgenussrechte im Lebensmittelbereich erwerben und auch im Krisenfall von uns versorgt werden? Dann investiere hier in unser Vorzugsgenussrecht. Wende Dich gerne bei einem Systemausstiegseminar direkt an uns und wir helfen Dir bei der Buchung.

Es wird Zeit sich friedlich abzukehren!


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
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