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von Admin

Neues aus deinem Gemeinwohlstaat

Bekanntmachung: 6. Gesetz zur Änderung der Verfassung

Am 17. August 2021 wurde zu Lutherstadt Wittenberg und durch den Obersten Souverän das 
"6. Gesetz zur Änderung der Verfassung"
unterschrieben, gesiegelt und verkündet. Heute wurde das Gesetz im Reichsgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetz kann hier eingesehen werden.

 


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Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
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