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Mitwirkung in der Kerngemeinschaft

Mitwirkung in der Kerngemeinschaft

Die Kerngemeinschaft des Gemeinwohlstaates - kurz "KRD-Team" - besteht aus den Menschen, die den Aufbau der neuen Strukturen des KRD maßgeblich voranbringen.
Hast Du Lust, die Kerngemeinschaft vor Ort in Wittenberg oder in einem der geplanten Gemeinwohldörfer zeitweise zu unterstützen oder dauerhaft mitzuwirken?

Bei Interesse fülle bitte zunächst die Staatszugehörigkeitserklärung aus! Staatszugehörige werden ebenfalls per E-Mail zu "Vision wird Tat" eingeladen.

1. Staatszugehörigkeit

Vor einem Unterstützungsbesuch, einer Probewoche oder der Teilnahme an "Vision wird Tat" musst Du mindestens Zugehöriger im Gemeinwohlstaat sein. 

Werde Unterstützer!

2. Unterstützerbogen

Fülle den Online-Unterstützerbogen aus. Dann wirst Du per E-Mail eingeladen, wenn Unterstützung benötigt wird. Wenn Du bestimmte Fachkenntnisse hast, wirst Du ggf. gezielt kontaktiert. 

3. Unterstützungsbesuch

Für die Dauer des Unterstützungsbesuchs ist für Übernachtung und vegetarische Verpflegung gesorgt.

4. Weitere Schritte

Komm als Unterstützer wieder

Nimm an unseren "Vision wird Tat" oder anderen Veranstaltungen Teil

Werde Teil der Kerngemeinschaft - Jetzt Bewerben!

Werde Teil der Kerngemeinschaft!

2. Bewerbung

Wenn Du Interesse an einer festen Mitwirkung im KRD-Team hast, schau Dir unsere Stellenangebote an und bewirb Dich hier.

3. Probezeit

Bei erfolgreicher Bewerbung wirst Du zu einer Probewoche eingeladen und danach zu einem Probemonat. Dann wird gemeinsam entschieden, ob beide Seiten eine längerfristige Zusammenarbeit wünschen.

4. Kerngemeinschaft

Werde Teil des Teams, das unsere Gemeinwohlstrukturen aufbaut!

Wenn Du die Kerngemeinschaft bereits vor Deiner Bewerbung oder Unterstützungsbesuch kennenlernen möchtest, ist dies gerne bei einer Veranstaltung möglich!

Bitte sieh von Anfragen für Kurz- und Wochenendbesuche ab, da das KRD-Team leider keine Kapazitäten hierfür hat.
Wir freuen uns über Mitgestalter, die tatkräftig mit uns die neuen Gemeinwohlstrukturen aufbauen!

Für die Dauer des Unterstützungsbesuchs bzw. der Probezeit ist für Übernachtung und vegetarische Verpflegung gesorgt. Ein Recht auf einen Platz gibt es nicht.

Bei weiteren Fragen kannst Du uns gerne telefonisch  oder per E-Mail (mitmachen(at)gemeinwohlstaat.org) erreichen.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!

Franz von Assisi

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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