Medienlandschaft
Eine Zeitung, die im Königreich Deutschland ihren Sitz hat, darf nur noch die Wahrheit schreiben oder hat im Artikel zu kennzeichen, daß hierüber noch keine gesicherten Kenntnisse bestehen. Bestehende Abhängigkeiten zu Lobbygruppierungen oder Anzeigeninhabern, zu politischen Parteien oder sonstigen Institutionen können keinen Bestand mehr haben. Sollte die Zeitung mehrfach gegen das Wahrheitsgebot verstoßen, wird das Eigentum des Verlegers eingezogen.
Sie können endlich wieder frei und sachlich korrekt berichten. Sie haben nur über die Wahrheit zu berichten. So ist echter investigativer Journalismus wieder möglich. Natürlich können Sie auch eine eigene Meinung zu etwas haben und diese auch publizieren, dies ist jedoch dann auch als solche zu kennzeichnen.