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Finanzsystem

Alle Unternehmen, die keine umweltschädlichen Produkte erzeugen, werden von der Besteuerung befreit. Zudem wird eine gemeindeeigene, zinslos arbeitende Bank geschaffen und ein zinsfreies Zahlungsmittel (E-Mark, Neue Deutsche Mark) in Verbindung mit der Königlichen Reichsbank ausgegeben.

Befreiung von der Besteuerung

Dies trifft auch auf die Lohnsteuer der Arbeitnehmer zu. Einzig 34 % Sozialleistungen vom Bruttolohn sind an die Sozialkassen zu zahlen. Diese dienen überwiegend den Gemeinden als Einnahmequelle. So muss sich niemand gegenüber dem Staat oder der Gemeinde erklären, es müssen keine Rechnungen geschrieben werden, keine Bäume dafür abgeholzt werden, kein Steuerberater bezahlt werden ... Die Produktionskosten werden fallen und die Wettbewerbsfähigkeit und die Gewinne in den Unternehmen werden enorm steigen. Auch diese 34 % werden zudem sehr bald sinken oder sogar ganz wegfallen. Das geschieht dann, wenn die Gemeinde aus ihren Gemeindebetrieben Gewinne erzielt, die ihre Ausgaben übersteigen.


Schaffung einer gemeindeeigenen zinslos arbeitenden Bank, Umstellung der Sparkasse

Das verzinste Schuldgeld ist die Wurzel des Übels im heutigen Banken- und Wirtschaftssystem. Es muss unbedingt abgeschafft und durch ein zinsloses schuldfreies Austauschsystem ersetzt werden. Deshalb werden alle Zinsbanken geschlossen oder umstrukturiert. Auch die Sparkassen dürfen an die Unternehmer nur noch zinslose Kredite vergeben, da Zinsen generell abgeschafft sind. Sie dürfen ihre Ausgaben nur mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr decken, wenn diese Gebühr auch wieder in den Wirtschaftskreislauf fließt. So ist die dauerhafte Stabilität der staatlichen Währung gesichert und die Menschen verlieren ihre Guthaben auch nicht mehr durch die schleichende Inflation.


Ausgabe eines freien und zinslosen städtischen Zahlungsmittels in Verbindung mit der Königlichen Reichsbank (Reichsmark und E-Mark)

Die Gemeinde wird in Verbindung mit dem deutschen Staat selbst Geldschöpfung im Werte ihrer gemeinwohlförderlichen Projekte leisten können und so ihre Freiheit und Gestaltungskraft dauerhaft erhalten. Sie kann so auch in keinerlei Abhängigkeit oder in eine "Schuldenfalle" geraten. Alle Menschen und Unternehmen der Gemeinde und auch die Gemeinde selbst verwenden die neue Währung und können immer noch weiter den Euro im Außenhandel verwenden. Die neue Währung wird die von allen zu verwendende stabile Leitwährung sein. Inflation gibt es nicht mehr.

Alle Gemeinden, die diese Umstellung leisten, werden die neue Währung verwenden und sich so auch sehr schnell von ihren Schulden befreien. So finden sie zu ihrer Gestaltungskraft zurück und können wieder im ersten Rang das Wohl ihrer Einwohner fördern, so wie es ihr Auftrag ist. Allen Menschen wird es schnell viel besser gehen.

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Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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