About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Bildungssystem

Die neuartigen Bildungseinrichtungen der Zukunft fördern die natürliche Neugier der Kinder und ermöglichen ihnen die Auseinandersetzung mit altersgerechten selbstbestimmten Inhalten. So ist ein natürliches Wachstum in Freude und bei Förderung ihrer Individualität Standard in den neuen Schulen, die wir "Lehrreich" nennen. Diese Einrichtungen sind ähnlich dem Schetinin-Schulkonzept aufgebaut. Grenzen des Lernens wird es nicht mehr geben.

Erweiterung der Bibliothek, Aussortierung von erwiesen fehlerhaftem, unwahrem und überholtem Wissen

Die Bibliotheken haben oft noch einen Bestand an überholtem oder gar falschem Wissen. Zudem sind sie nicht an die neuen Standards moderner Medien angepaßt. Sie werden erneuert und an den erweiterten Wissensstand der Menschheit angeglichen.


Einrichtung eines eigenen Forschungszentrums in einer Schule oder Universität

Es gibt in vielen Bereichen schon längst bahnbrechendes neues Wissen, neue Technologien und Verfahren. Diese in der Gemeinde anzuwenden und zum Wohle aller Menschen weiter zu vervollkommnen, wird in der Forschungseinrichtung geleistet. Forschung wird es in den Bereichen neuer Baumaterialien, Energieerzeugung, landwirtschaftlicher Anbauverfahren, aber auch Geschichte, Sozialkunde, Pädagogik und weiteren Bereichen geben.


Einrichtung einer Eltern- und Erwachsenenschule

Die Kinder sind unsere Zukunft. In den meisten Fällen geben die Eltern ihre Prägungen und Verhaltensmuster und so beständig die eigenen Begrenzungen an ihre Kinder weiter. In einer Elternschule lernen zukünftige Mütter den förderlichen Umgang mit ihren Kindern. In den neuen Schulen gehört dies ohnehin zum regulären Lerninhalt.


Einrichtung einer kostenfreien Musikschule

Musik trägt sehr zur Lebensfreude bei. Auch zur Bewältigung und Transformation von Gefühlen ist sie gut geeignet. In der Gemeinde wird eine neuartige Musikschule eingerichtet, die Musik wieder allgemein zugänglich macht und in der jeder mit Leichtigkeit ein Instrument (Klavier) erlernen kann. Schon mit wenig Übung ist man mit der neuen Lernmethode schnell in der Lage, spontan komponierte eigene klangvolle Stücke mit zwei Händen spielen zu können.

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
  • Kontakt aufnehmen

Soziale Netzwerke

Hier kannst du uns folgen und abonnieren!

Rundbrief Anmeldung

Bleib über das KRD informiert

© 2024 KRD
Einstellungen gespeichert

Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. 1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Seitenbetreiber stellt die Seite ausschließlich für Mitglie­der des Königreiches Deutschland zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Kooperationsbedingun­gen behält sich der Seitenbetreiber Eingriffe vor.
  2. 2. Verweise und Links
    Von Inhalten zu extern verlinkten Internetseiten oder Internetauftritten di­stanziert sich der Seitenbetreiber ausdrücklich.
  3. 3. Freistellung
    1. 3.1
      Innenverhältnis
      Von Ansprüchen, die Mitglieder geltend machen aufgrund Verletzung von Rechten durch andere Mitglieder zu den hier eingestellten Angeboten und Produkten, ist der Seitenbetreiber freigestellt.
    2. 3.2
      Außenverhältnis
      Für die Inanspruchnahme durch Dritte haften die Mitglieder hinsichtlich der von ihnen eingestellten Angebote und sonstigen Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung der angebotenen Dienste.

Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close