Aufgaben des Bundes
- Verteidigung: Eine friedliche Welt braucht keine Armee. Nur Interessengruppen, die mit der Waffenlobby und Rüstungsindustrie verbunden sind, haben kein Interesse an einer friedlichen Welt. Gemäß der Verfassung des KRD werden alle Freiwilligen an der Waffe ausgebildet. Es gibt kein stehendes Heer. Niemand aus der Gemeinde muß zur Musterung und zur Armee.
- siehe Verfassung:
Art. 75 - Wehrdienst
Art. 76 - Verteidigungsfall
Art. 77 - Verbot kriegerischer Angriffshandlungen, Kriegswaffenkontrolle
- Terrorismus:Der Terrorismus ist eine Erfindung und ein Auswuchs des nicht kooperativen Raubtierkapitalismus mit seinen dahinter stehenden Familienclans und ihren Ablegern. Er wird verschwinden, sobald ein menschliches System errichtet wird, das allen Menschen dient.
siehe Verfassung:
Art. 75 - Wehrdienst
Art. 76 - Verteidigungsfall
Art. 77 - Verbot kriegerischer Angriffshandlungen, Kriegswaffenkontrolle - Geld-, Währungs- und Münzwesen wird Sache des Königreiches Deutschland sein. Aus diesem Grunde wurden bereits der Engel als Papiergeld und die E-Mark geschaffen. Wenn es zahlreiche Gemeinden gibt, die einen Wechsel leisten und die Bestände an Bargeld absehbar knapp werden sollten, wird das Königreich Deutschland die Reichsmark emittieren.
siehe Verfassung:
Art. 78 - Gesetzliche Währung, Finanzhoheit, Zins, Kreditgewährung, Währungsemissionskriterien
Art. 79 - Steuern - Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, Zoll und Grenzschutz sind Bereiche, die in einer Zeit weggefallener Grenzen kaum mehr erheblich sind. Zudem würde dies ohnehin nur Grenzgemeinden betreffen. Da das KRD einen eigenen Markt, eine eigene Währung und zudem auch mit dem Euro agieren kann, dürften hier keine Problem zu erwarten sein. Die Königliche Reichsbank als Institution des KRD wird dies zu leisten haben.
siehe Verfassung:
Art. 78 (11) - Gesetzliche Währung, Finanzhoheit, Zins, Kreditgewährung, Währungsemissionskriterien - Luftverkehr, Eisenbahn, Wasserwege werden von der Ordnung geregelt, auf dessen Territorium sie liegen. Eine Zusammenarbeit mit den Menschen und Organisationen der Bundesrepublik ist weiterhin immer gewünscht, wenn es nach den Regeln des Königreiches Deutschland geschieht, das heißt, wenn Natur und Mensch geachtet werden.
siehe Verfassung:
Art. 22 - Verkehrswege
Art. 83 - Wasserstraßen
Art. 84 - Straßen und Autobahnen - Post und Telekommunikation wird heute von privaten Unternehmen geleistet. Im KRD werden diese später durch Staatsbetriebe ersetzt werden. In der Zeit des Übergangs werden beide nebeneinander bestehen. Es ist auch möglich, diese Unternehmen mit deren Einverständnis wieder zu verstaatlichen. Sollten diese Unternehmen die Verstaatlichung nicht wünschen, wird das KRD abhörsichere und gebührenfreie Telekommunikation mithilfe neuer Technologien und eigenen Netzen einführen. Dadurch, daß sich niemand mehr gegenüber dem Staat erklären muß, Rechnungen überflüssig werden und somit viel Aufwand unterbleiben kann, ist der anfallende Arbeitsaufwand viel geringer.
siehe Verfassung:
Art. 10 - Aufgabe des Königs
Art. 29 - Eigentumsverhältnisse der Staatsbetriebe
Art. 65 - Brief-. Post- und Fernmeldegeheimnis - Gewerblicher Rechtschutz ist Sache des KRD. Das Rechtsgebiet wird erheblich vereinfacht. Ein neues Vertragsrecht wird darauf ausgerichtet, daß formuliert wird, was der Wille beider Vertragspartner ist und was damit erreicht werden soll. Da die Gerechtigkeit über dem niedergeschriebenen Recht steht, ist es nicht mehr nötig, alles zu kodifizieren. Wenn die Vertragspartner ihren Willen erklären und daran ihr Handeln zum beiderseitigen Vorteil ausrichten, ist Betrug nicht mehr möglich oder kann immer wieder ausgemerzt werden, da alle Verträge auf das Ziel ausgerichtet sind und nachfolgende Änderungen immer möglich sind. Um das zu erreichen, wird das KRD die Juristen der Bundesrepublik, wenn erforderlich, schulen.
siehe Verfassung:
Art. 10 - Aufgabe des Königs
Art. 31 - Gesetzgebungsverfahren
Art. 41 - Ziel der Rechtssprechung - Urheberrecht, Verlagsrecht wird Sache des Königreiches Deutschland sein und an die Verfassungsordnung angepaßt.
siehe Verfassung:
Art. 60 - Meinungs- und Informationsfreiheit, Presserecht, Kunst und Wissenschaft - Gesetzgebung, BGB und Strafrecht wird vom KRD geleitet, was ja jetzt auch schon geleistet wird.
siehe Verfassung:
Art. 86 - Fortgeltung früherer Rechte und früherer Staatsverträge
Art. 22 - Schutz höherrangiger Rechte
Art. 30 - Einbringung von Gesetzesvorlagen
Art. 31 - Gesetzgebungsverfahren
Art. 34 - Rechte zur Selbstverwaltung, Beitritt zum deutschen Staat
Art. 21 - Schutz autarker Versorgung - Soziale Absicherung, Sozialversicherung wird komplett in allen Bereichen vom Königreich Deutschland geleistet. Alle sozialen Systeme des KRD sind Staatsbetriebe und besser als die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik. Sie sind am Menschen und dem Gemeinwohl ausgerichtet. Sämtliche Überschüsse werden dem Staat (der Gemeinde) zur Verfügung gestellt.
siehe Verfassung:
Art. 19 - Gesundheit
Art. 47 - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Art. 56 - Recht auf Gesundheit - Arbeitsvermittlung wird von den Institutionen des Königreiches Deutschland geleistet. Jeder Arbeitswillige wird Arbeit erhalten. Arbeitsunwillige werden schrittweise wieder mit Freude an eine sinnvolle Aufgabe herangeführt.
siehe Verfassung:
Art. 20 - Schutz der Erwerbsfähigkeit
Art. 67 - Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit - Bundesaufsichtsbehörden wie die BaFin u.a. werden überflüssig (da es nur eine staatliche Bank und ein Absicherugssystem geben wird) oder ihre Tätigkeiten werden vom Königreich Deutschland übernommen.
siehe Verfassung:
Art. 78 - Gesetzliche Währung, Finanzhoheit, Zins, Kreditgewährung, Währungsemissionskriterien - Naturschutz, Tierschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz in den Bereichen Luft, Wasser, Lärm, Abfall, Kernenergie wird in seiner Umsetzung Sache der Gemeinde sein mit den Gesetzen und Vorgaben des KRD. Dabei wird der Umweltschutz verbessert und auch auf Bereiche ausgedehnt, die heute noch nicht dazu gehören, wie z.B. neue Vorgaben an Hersteller für Verpackungen u.a. Kernenergie wird vom KRD durch bessere Energieerzeugungsmethoden abgelöst.
siehe Verfassung:
Art. 23 - Hoheit über natürliche Ressourcen
Art. 25 - Schutz der natürlichen Lebensgrundlage - Seuchenbekämpfung wird zukünftig kaum mehr erforderlich sein, da die Ursachen für Seuchen beseitigt werden. Bis dieser Zustand erreicht ist, ist das KRD in Verbindung mit dem Bund Aufgabenträger.
- Zulassung ärztlicher Berufe, Arzneien und Betäubungsmittel werden auf neue Art vom KRD in Zusammenarbeit mit dem Bund geregelt, wenn der Bund an einer Zusammenarbeit interessiert ist. Es wird aber auch ohne ihn gehen.
siehe Verfassung:
Art. 19 - Gesundheit
Art. 56 - Recht auf Gesundheit
Alle vom Königreich Deutschland, zusätzlich zur Verfassung, beschlossenen Gesetze werden nach Verkündung im "Reichsgesetzblatt" veröffentlicht.