Erweiterung des Staatsgebietes - 01/2022
Am 25.01.2022 wurde das Kernstaatsgebiet um eine 1,803 qm umfassende Liegenschaft erweitert.
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Am 25.01.2022 wurde das Kernstaatsgebiet um eine 1,803 qm umfassende Liegenschaft erweitert.
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Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.
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