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Ansprechpartner für Verantwortungsträger

Sollte Ihre Gemeinde Unsere Hilfe bei der Schaffung ihrer Autonomie gegenüber den illegalen und auf grundgesetzwidrige Weise gewählten Bundes- oder Landesdienststellen erreichen wollen, können Sie gern auf Uns zukommen. Dabei haben Sie zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

1. Sie wollen einen Gemeindewechsel in die Verfassungsordnung des Königreiches Deutschland.

Bei dieser Variante können Sie Unsere Hilfe auf folgende Weise erreichen:

  • Sie senden Uns eine diesbezügliche Anfrage zu und wählen den Ort des Treffens. Senden Sie Uns den Namen der Stadt oder Gemeinde und die Daten zweier verantwortlicher Gesprächspartner aus dem Stadt- oder Gemeinderat und Ihre Telefonnummern dazu.
  • Sollten Sie wünschen, daß Wir in Ihre Gemeinde oder zu einem anderen Treffpunkt kommen, haben Sie die übliche Kilometerpauschale zu zahlen und je Fahrstunde 180,- Euro für Hin- und Rückfahrt. Dies ist als Vorauszahlung zu leisten. Berechnet wird die Fahrtzeit, die von Google Maps veranschlagt wird, wobei auf eine Viertelstunde genau aufzurunden ist. Sollten Wir auf Ihren Wunsch hin mehrere Tage benötigen und Wir in Ihrer Gemeinde oder in der Nähe des Treffpunktes (z.B. in einem Tagungshotel) übernachten müssen, übersenden Sie Uns bitte eine Buchungsbestätigung des Hotels und weisen Sie die Bezahlung des Hotels nach.
  • Wenn Wir Ihre Fragen beantworten, lassen Wir Uns wie ein fähiger Rechtsanwalt bezahlen. Unser Stundensatz beträgt hier 340,- Euro oder E-Mark Brutto. Ab dem Beginn des Entschlusses Ihres Stadtrates zum Wechsel, sind alle weiteren Leistungen von Uns kostenfrei.
  • Wir sorgen für die Schaffung aller von der Gemeinde oder Stadt benötigten Institutionen. Sie erhalten alle benötigten Unterlagen für alle Institutionen in Ihrer Stadt oder Gemeinde und Wir erläutern Ihnen die genaue Ausgestaltung der neuen gemeinwohlförderlichen Strukturen. Die Autonomie der Gemeinde von der BRD und den zerstörerischen Systemstrukturen wird mit Unserer Hilfe legal und unangreifbar zum Wohle aller Einwohner erreicht werden. Wir haben dafür in allen Bereichen das nötige Wissen. Wir schulen die Mitarbeiter im Stadt- oder Gemeinderat und helfen Ihnen bei der Umgestaltung der Verwaltung. Wir entsenden Mitarbeiter von Uns, die Ihnen helfen werden, die nötigen Reformveränderungen zu leisten.
  • Sobald der Übertritt der Gemeinde in die Verfassungsordnung des Königreiches Deutschland rechtswirksam getätigt wurde, erstatten Wir der Gemeinde die Aufwendungen für die Fahrt zurück. Zudem erstatten Wir den halben Stundensatz sämtlicher Beratungskosten vor dem Beschluss des Übertrittes zurück.

 

2. Sie wollen Ihre Autonomie erreichen, ohne in das Königreich Deutschland zu wechseln.

Bei dieser Variante können Sie Unsere Hilfe auf folgende Weise erreichen:

  • Sie senden Uns eine diesbezügliche Anfrage zu und wählen den Ort des Treffens. Senden Sie Uns den Namen der Stadt oder Gemeinde und die Daten zweier verantwortlicher Gesprächspartner aus dem Stadt- oder Gemeinderat und Ihre Telefonnummern dazu.
  • Sollten Sie wünschen, dass Wir in Ihre Gemeinde oder zu einem anderen Treffpunkt kommen, haben Sie die übliche Kilometerpauschale zu zahlen und je Fahrstunde 180,- Euro für Hin- und Rückfahrt. Dies ist als Vorauszahlung zu leisten. Berechnet wird die Fahrtzeit, die von Google Maps veranschlagt wird, wobei auf eine Viertelstunde genau aufzurunden ist. Sollten Wir auf Ihren Wunsch hin mehrere Tage benötigen und Wir in Ihrer Gemeinde oder in der Nähe des Treffpunktes (z.B. in einem Tagungshotel) übernachten müssen, übersenden Sie Uns bitte eine Buchungsbestätigung des Hotels und weisen Sie die Bezahlung des Hotels nach.
  • Wenn Wir Ihre Fragen beantworten, lassen Wir Uns wie ein fähiger Rechtsanwalt bezahlen. Unser Stundensatz beträgt hier 340,- Euro oder E-Mark Brutto.
  • Wir helfen Ihnen gern auch bei der Schaffung aller von Ihnen gewünschten Institutionen und Strukturen, schreiben Texte, erstellen Gesetze, Unterlagen und erläutern die genaue Ausgestaltung der neuen gemeinwohlförderlichen Strukturen. Wir helfen Ihnen in allen Belangen, damit die Autonomie Ihrer Gemeinde gesichert, legal und unangreifbar zum Wohle aller Einwohner erreicht werden kann. Wir haben dafür in allen Bereichen das nötige Wissen. Gern schulen Wir auch Ihre Mitarbeiter und helfen Ihnen bei der Umgestaltung Ihrer Verwaltung. Unser Stundensatz gilt auch hier.
  • Wir schreiben Ihnen auch gern eine Gemeindeverfassung, die zu Ihrer neuen Ordnung passt.

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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