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24.02.2022: NEU: Öffentliche Ansprache von Peter an Staatszugehörige inkl. Fragerunde

Ort: Online: Zoom

  • Referent: Peter, Menschensohn
  • Preis: Kostenfrei
  • Ansprache von Peter, Menschensohn
  • 24.02.2022 – 19:00 Uhr

Veranstaltungsthema

Achtung, neu:
Am 24.02.2022 um 19:00 Uhr werden wir wieder einen Livestream mit Peter für die Öffentlichkeit veranstalten!
Diesmal wird es zunächst eine Ansprache von Peter geben, in der er von den aktuellen Entwicklungen und Neuigkeiten berichtet.
 
Peter wird anschließend ca. 1 Stunde ausgiebig für Staatsan- & -zugehörige themenbezogene Fragen beantworten.
 
Dieser kostenfreie Livestream steht der ganzen Öffentlichkeit über YouTube zur Verfügung. Es ist keine Anmeldung notwendig!

Da der Livestream öffentlich und ohne Anmeldung zugänglich ist, werden sämtliche Teilnehmer, die auf Zoom Fragen stellen, auch auf YouTube öffentlich zu hören sein.

Das Bild der Zoom-Teilnehmer ist nicht öffentlich zu sehen.

Teilnehmer

Staatszugehörige und Staatsangehörige erhalten demnächst den Zoom-Link per Email. Sie können Peter persönlich per Zoom ihre Fragen stellen.

Die Teilnehmerzahl auf Zoom ist auf 100 Menschen begrenzt. Diejenigen, die sich zuerst einwählen, werden einen Platz auf Zoom zum Fragestellen bekommen. Den restlichen Interessenten steht die Direktübertragung auf YouTube zur Verfügung (ohne Limit).

Wenn ihr über Zoom beitreten möchtet, müsst ihr unter Umständen Zoom herunterladen.

Allen weiteren Interessenten steht die Direktübertragung auf YouTube zur Verfügung. Dieser kostenfreie Livestream steht der ganzen Öffentlichkeit zur Verfügung. Es ist keine Anmeldung notwendig!

Speichere dir den Zugangslink gut ab. Wir freuen uns auf euch!

Aufzeichnung vom letzten Livestream

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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